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Archiv 2010/2011


Incoterms

neue Incoterms ... mehr

Juli 2010 "Istanbul Post"

Interview mit Prof. Dr. Christian Rumpf im Wirtschaftsdialog.

September 2010

Am 12.9.2010 wurde über die Verfassungänderung abgestimmt. Zur Abstimmung stand eine Gesetzesfassung, an welcher das Verfassungsgericht in Rekordtempo mit Urteil vom 7.7.2010 einige - auf den ersten Blick kleinere - Korrekturen vorgenommen hat, die somit nicht in Kraft treten werden (aktualisierte Fassung der Verfassung demnächst auf www.tuerkei-recht.de).

November 2010

Neues Doppelbesteuerungsabkommen Türkei-Schweiz auf der Tagesordnung des türkischen Parlaments

Dezember 2010

Die türkische Regierung hat dem Parlament den Entwurf für eine Steueramnestie zugeleitet. ... mehr

Doppelbesteuerungsabkommen Türkei-Deutschland tritt am 31.12.2010 außer Kraft. Neues DBA noch nicht ratifiziert.

Neues Obligationengesetzbuch

Heute ist das neue Obligationengesetzbuch (Recht der Schuldverhältnisse) im türkischen Amtsblatt bekannt gemacht worden. Es soll am 1.7.2012 in Kraft treten. Es enthält bei viel Vertrautem auch einige Neuerungen, wie etwa die Integration des AGB-Rechts in das Gesetz. Zwar ist die Nähe zum Schweizerischen OR noch feststellbar, doch gab es neben inhaltlichen auch umfangreiche redaktionelle Veränderungen.


Neue Zivilprozessordnung

Heute ist die neue Zivilprozessordnung im türkischen Amtsblatt bekannt gemacht worden. Sie soll bereits am 1.10.2011 in Kraft treten. Neu ist vor allem die Regelung der Schadensersatzpflicht des Staates bei Unregelmäßigkeiten in der Ausübung richterlicher Befugnisse.

Neues Handelsgesetzbuch

Heute ist das neue Handelsgesetzbuch im türkischen Amtsblatt bekannt gemacht worden. Hervorzuheben sind neue Regelungen zu den Buchführungsstandards, dem Handelsvertreter (z.B. Ausgleichsanspruch), zur Verschmelzung bzw. Teilung bzw. Umwandlung von Unternehmen, zum Konzern. Die AG bzw. GmbH & Co. KG bleibt weiter ausgeschlossen. Möglich sind die Ein-Personen-AG und -GmbH. Über weitere Einzelheiten werden wir noch berichten.

Die Justizreform

geht weiter: Gesetz Nr. 6110, im Amtsblatt v. 14.2.2011: Der Staatsrat, das oberste Verwaltungsgericht, bekommt einen weiteren Senat und soll jetzt 15 Senate haben, davon ein Verwaltungssenat. Die übrigen Senate sind für die Revision von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zuständig. Der Kassationshof wird ebenfalls erweitert, er soll jetzt insgesamt 38 Senate bekommen, 23 Senate für Zivilsachen und 15 Senate für Strafsachen. Die Friedensgerichte (wie bisher in Theorie und Praxis), die Zivilkammern (wie bisher in der Praxis) und die Kammern für Handelssachen (neu) sollen jeweils nur noch mit Einzelrichter/inne/n tagen. Interessant ist eine Klarstellung, dass auch fehlerhaftes Handeln der Justiz den Staat – dieser ist dann zu verklagen – zum Schadensersatz verpflichten kann, Verjährungsfrist ein Jahr; bei Straftaten im Amt ein Jahr nach rechtskräftiger Verurteilung. Der Wermutstropfen findet sich dann in der neuen ZPO: wer die Schadensersatzklage verliert, muss 500-5000 TL Strafe zahlen (!) (Art. 49 ZPO).

Handelsgesetzbuch

Heute ist das neue HGB im Amtsblatt bekannt gemacht worden.
Es wird am 1.7.2012, einige Bestimmungen später in Kraft treten.

Aktualisierter deutscher Text der türkischen Verfassung auf "www.tuerkei-recht.de"

Neues Rundfunk- und Fernsehgesetz

Am 3.3.2011 wurde das neue Rundfunk- und Fernsehgesetz im Amtsblatt bekanntgemacht. Es enthält strikte Regelungen zum Erwerb von Sendelizenzen (nur an Aktiengesellschaften), Ausländer können sich bis zu 50% beteiligen.

Erstattung türkischer Umsatzsteuer?

Einer telefonischen Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern (www.bzst.de) zufolge nimmt die Türkei wegen fehlender Gegenseitigkeit nicht am internationalen Vorsteuervergütungsverfahren teil. Soweit also türkische Unternehmen verpflichtet sind, an deutsche Unternehmen erbrachte Dienstleistungen (nicht Warenlieferungen) mit der türkischen Umsatzsteuer (derzeit 18%) zu berechnen, ist eine Erstattung für deutsche Unternehmen weder über das örtlich zuständige Finanzamt noch über das Bundeszentralamt für Steuern möglich. Rumpf Rechtanwälte bleibt an diesem Thema dran.

Religiöse Stiftungen

Am 27.8.2011 wurde im Amtsblatt (Resmi Gazete) Nr. 28038 die Rechtsverordnung mit Gesetzeskraft Nr. 651 bekannt gemacht. Mit dieser Verordnung wurde - unter einigen anderen Punkten - das türkische Stiftungsgesetz ergänzt und dadurch den religiösen Stiftungen unter bestimmten Bedingungen der Rückerwerb von Grundvermögen ermöglicht. Hintergrund ist die Bereinigung von Unrecht im Jahre 1936, als zahlreichen nichtmuslimischen Stiftungen durch einen Ministerratsbeschluss entschädigungslos erhebliches Grundvermögen entzogen worden war. Voraussetzung ist, dass das betreffende Vermögen in besagtem Ministerratsbeschluss aufgeführt und "aktiv" war. Die Betroffenen haben jetzt 12 Monate Zeit, Rückgewähransprüche an den türkischen Staat zu stellen. Unberührt von dieser Bestimmung sind allerdings solche "kalte Enteignungen", in denen Grundvermögen nichtmuslimischer Stiftungen unter dem Vorwand, es handle sich um Wald, entschädigungslos auf den Staat umgeschrieben wird (z.B. Mor Gabriel im Turabdin).

Neue Schieds- und Streitbeilegungsregeln

Die ICC (International Chamber of Commerce) hat die neuen Schieds- und Streitbeilegungsregeln der Organisation bekannt gegeben. Mehr dazu hier.

Doppelbesteuerungsabkommen

Heute wurde das bereits vor mehr als einem Jahr paraphierte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei unterzeichnet. Es tritt mit der Zustimmung der Parlamente in Kraft. Nach bisherigen Informationen lehnt es sich an das OECD-Musterabkommen an. Das Inkrafttreten ist rückwirkend zum 1.1.2011 vorgesehen.

Interview mit Prof. Dr. Christian Rumpf

Tagesthema "Türkei" bei DRadio Wissen, dem dritten Programm des Deutschlandradios. Im Interview der Stuttgarter Rechtsanwalt und Türkeiexperte Prof. Dr. Christian Rumpf. Zum Interview [4.558 KB]

Neue Publikation

Prof. Rumpf zum Recht der GmbH in der Türkei unter Berücksichtigung des neuen HGB: "Türkei", in: Süß/Wachter (Hrsg.), Handbuch des internationalen GmbH-Rechts, Bonn 2011, S. 1855 - 1912

Die neue türkische ZPO sieht unter anderem vor, dass die Gerichtskosten in Zukunft vollständig im Voraus bezahlt werden müssen. Bisher genügte ein Vorschuss in Höhe von ca. 1,35% des Gegenstandswerts.

Nach einer Änderung des Zivilgesetzbuches können Erbscheine in der Türkei nunmehr beim Notar beantragt werden.

Nichtmuslime: Verordnung zur Restitution von Grundstücken vom 01.10.2011

Türkei Mitglied des CISG

Die Türkei ist mit Wirkung v. 1.8.2011 Mitglied des CISG (UN-Kaufrechtsübereinkommen), nachdem sie das Abkommen mit Gesetz Nr. 5870 v. 2.4.2009 ratifiziert und durch Beschluss des Ministerrats am 7.4.2010 (Resmi Gazete Nr. 27545) bekannt gemacht hatte.

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