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Erbrecht

Nachfolgeregelung & Vermögensübergabe

Die Zahl “deutsch-türkischer” Erbfälle nimmt derzeit zu. Wir beraten und unterstützen auf höchstem Niveau Deutsche mit Grundbesitz in der Türkei, türkische Staatsangehörige, Doppelstaater oder ehemalige türkische Staatsangehörige in Fragen des deutschen und türkischen Erbrechts, wobei häufig auf beide Rechtsordnungen Rücksicht zu nehmen ist. Wir beraten unsere Mandanten schon vor dem Erbfall in allen Fragen einer geordneten Vermögensübergabe und Nachfolgeregelung, der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Generalvollmachten und Patientenverfügungen. Erben begleiten wir bei der Erbauseinandersetzung in Deutschland wie auch in der Türkei oder bei der Erbausschlagung.

Schreiben Sie uns eine Mail mit Angaben zum Fall und allen relevanten Daten, gerne auch mit Dokumenten, und Ihren Beratungswünschen unter info@rumpf-legal.comoder rufen Sie uns unter +49 711 997 977 0 an.

Mehr zum türkischen Erbrecht im deutsch-türkischen Verhältnis



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