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Referenzen
Aus unserer Mandatsarbeit
2023: Schiedsverfahren, Prozessmandate, Erbrecht, Beratung, alternative Energien
Seit September beraten wir einen Projektentwickler bei der Vermarktung und Errichtung eines Zentrums für Protonentherapie mit einem Investitionsvolumen von über 200 Mio Euro.
Unsere Mandantschaft, die uns letztes Jahr mit der Begleitung bei der Entwicklung ihrer Vertriebsprojekte in Öl und Gas beauftragt hat, entwickelt nunmehr mit zwei bekannten internationalen Großkonzernen, alternative Energiekonzepte, die in gewerblichen und nichtgewerblichen Bauprojekten umgesetzt werden können.
Anfang 2023 wurden wir von einem türkischen Bauunternehmen mit der Durchführung eines Schiedsverfahrens gegen ein türkisch-österreichisches Unternehmen beauftragt. Das Verfahren läuft nach den Wiener Schiedsregeln (VIAC).
Gleich mehrere Prozessmandate gegen deutsche Lieferanten und Kunden wurden uns durch türkische Unternehmen erteilt. Wir freuen uns auf Gerichtstermine in Aachen, Heidelberg, Heilbronn, Hannover und Düsseldorf.
Auch dieses Jahr erreichen uns zahlreiche Anfragen zum Erbrecht im deutsch-türkischen Zusammenhang. Während einige Verfahren uneiniger Erbengemeinschaften inzwischen seit Jahren vor türkischen Gerichten, in zwei Fällen gleichzeitig vor deutschen Gerichten laufen, konnten wir in den ersten Monaten dieses Jahres einen komplexen Erbfall mit sieben Erben aus einer Patchwork-Familie mit allen Aspekten deutschen und türkischen Vermögens dank der perfekten Kooperation aller Erben vollständig abwickeln.
Der seit 2001 laufende Anlegerfall „Demirbank./.Republik Türkei“ ist immer noch nicht beendet. Erste Auszahlungen von Entschädigungen erfolgten 2018/2019. Mehrere Fälle mussten durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte neu beschieden werden (Fellner./.Türkei, Ergänzungsbeschluss, 12.9.2023). Viele Fälle hängen vor dem türkischen Verfassungsgericht, nachdem der türkische Staat EMRK-widrig Auszahlungen in TL vorgenommen und dadurch erhebliche weitere Schäden (Währungsverluste von mehr als 40%) angerichtet hatte. Die türkischen Verwaltungsgerichte hatten entsprechende Klagen als unzulässig abgewiesen. Eine Beschwerde beim Europarat wegen Nichtumsetzung der ursprünglichen EGMR-Urteils Reisner und Fellner./.Türkei, eingereicht 2017, ist noch immer nicht beschieden.
In Istanbul haben wir mehrere Firmengründungen durchgeführt.
2018-2022: Erbrecht, Firmengründungen, neue Branchen
Unsere Berichterstattung zur Mandatsarbeit können Sie in unseren Newslettern nachlesen. Auffällig ist die zunehmende Anzahl von Erbrechtsfällen, die vor allem dann schwierig werden, wenn Nachlassvermögen auf mehrere Länder verteilt sind und sich die Erben nicht einigen können. Interessant ist die Beschäftigung unserer Kanzlei mit der Branche Öl und Gas.
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