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Forderungsbeitreibung

Ermitteln - Klagen - Vollstrecken

Wir treiben Ihre Forderungen bei, in Deutschland wie in der Türkei. Besonderer Erfahrung bedarf die Beitreibung von Forderungen in der Türkei.

Wer sich ein rechtskräftiges Urteil eines deutschen Gerichts oder einen rechtskräftigen Schiedsspruch erlangt hat, kann diese mit unserer Hilfe in der Türkei für vollstreckbar erklären lassen. Vollstreckbare Urkunden eines deutschen Notars können wir in vielen Fällen in der Türkei sogar direkt in die Zwangsvollstreckung geben.

Mit unseren türkischen Anwaltspartnern in Istanbul und anderen Standorten führen organisieren wir für Sie auch die Prozessführung in der Türkei.

Wir ermitteln für Sie auch Vermögenswerte des Schuldners. In manchen Fällen können wir für Sie bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren solche Vermögenswerte sicherstellen.

Schreiben Sie uns eine Mail mit Angaben zum Fall und allen relevanten Daten, gerne auch mit Dokumenten, und Ihren Beratungswünschen unter info@rumpf-legal.comoder rufen Sie uns unter +49 711 997 977 0 an.

  RUMPF RECHTSANWÄLTE | Lenzhalde 68 | 70192 Stuttgart | Fon: +49 711 997 977 0 | Fax +49 711 997 977 20 | info@rumpf-legal.com