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Archiv





Sonntag, 2. Februar 2014
Türkei: Keine Ratenzahlungen mehr bei Kreditkartengebrauch!

Die Bankenaufsicht hat in einer Verordnung bestimmt, dass Ratenzahlungsverträge nur dann über Kreditkarten finanziert werden dürfen, wenn die Abzahlungsdauer neun Monate nicht überschreitet. Einem vollständigen Ratenzahlungsverbot unterliegen Käufe von Gold, Brennstoffen und Telekommunikationsmitteln (z.B. Mobiltelefone). Der Einzelhandel hat bereits die Lösung: Das Mobiltelefon wird ab sofort über einen Geschenkgutschein erworben, der wiederum lediglich der neunmonatigen Beschränkung unterliegt ....


Freitag, 31. Januar 2014
Schweiz: Forderungen nach "Zusammenführung" der Swiss Rules mit der ASA

Auf der traditionellen Baseler ASA-Tagung am 31.1.2014 forderte Rechtsanwalt Wolfgang Peter (Python & Peter, Genf) die Zusammenführung von "Swiss Rules" und ASA. Die ASA ist die Schweizer Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit, die maßgeblich zur Entwicklung der internationalen Schiedspraxis in der Schweiz beiträgt. Anders als in Deutschland die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit mit ihren DIS-Rules ist die ASA nicht "Herrin" der Schweizer Schiedsregeln, die nach wie vor auf einem gemeinsamen Konsens der wichtigsten Schweizer Handelskammern beruhen.

In Bern am 5.9.2014 soll es dann um die Entwicklung einer Zukunftsperspektive der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit gehen.


Freitag, 31. Januar 2014
Handelsvertreterrecht - Defizite in der transnationalen Geschäftspraxis!

Mehrere Gutachten, die Prof. Dr. Christian Rumpf in den letzten beiden Jahren zum Handelsvertreterrecht für deutsche Gerichte oder Prozessparteien erstattet hat, haben deutlich gezeigt, wie leichtsinnig Handelsvertreterverträge geschlossen bzw. auch wieder aufgelöst werden. Daher ist hochqualifizierter Rechtsrat vor dem Abschluss des Vertrages oder zur Vorbereitung einer Kündigung angesichts des hohen Maßes an gesetzlichem Schutz zugunsten des Handelsvertreters vor allem für die Auftraggeber dringend zu empfehlen. Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie dabei: im türkischen Recht, im deutschen Recht, im Schweizer Recht - vor allem transnationalen Geschäftsverkehr.


Donnerstag, 30. Januar 2014
25 Jahre Rumpf - seit zehn Jahren mit eigenem Standort in der Türkei!

Im Januar 2004 war Rumpf bereits seit 15 Jahren am Anwaltsmarkt im Türkeigeschäft. Und im Januar 2004 wurde die heutige Rumpf Consulting als Standort einer deutschen mittelständischen Wirtschaftskanzlei gegründet und 2008 vollständig von Rumpf übernommen. Als Boutique stehen wir erfolgreich mit den besten internationalen Kanzleien im Wettbewerb.


Mittwoch, 15. Januar 2014
BGH zur Einbeziehung von AGB in einen Fernwärmeversorgungsvertrag

Heute hat der BGH entschieden, dass bei Abschluss eines Fernwärmeversorgungsvertrages AGB nur dann als vereinbart gelten, wenn die Parteien deren Einbeziehung ausdrücklich vereinbart haben. Die erste Instanz, ein Amtsgericht, hatte - man muss sagen: seltsamer Weise - der Klage des Versorgers stattgegeben. Seltsam deshalb, weil nach Auszugs des Mieters die Eigentümerin lediglich mit einem Herzlich Willkommen als neuer Kunde bedacht worden war, aber die Unterschrift unter den danach übersandten Vertrag nicht geleistet hatte. Die Eigentümerin hatte nur in der ersten Zeit, später aber auch nicht mehr Fernwärme entnommen, hatte dann aber vorsorglich den "Vertrag" "gekündigt", was der Versorger im Hinblick auf die AGB abgelehnt hatte.


Mittwoch, 15. Januar 2014
Rechtsschutzversicherung und Anwalt (3)

Der Mandant muss wissen, dass der Honoraranspruch des Anwalts sich in erster Linie gegen den Mandanten richtet. Durch die Übernahmeverpflichtung der RSV wird der Mandant nicht von seiner originären Zahlungspflicht befreit. Zahlt die RSV nicht, obwohl der Honoraranspruch entstanden ist - was hin und wieder vorkommt -, dann muss der Mandant selbst in die Tasche greifen. Auch hier zeigt sich, wie gut eine RSV ist.
Der Rechtsanwalt hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Vorschuss. Es ist nicht Sache der RSV zu bestimmen, wie hoch der Vorschuss zu sein hat. Zahlt sie nicht, kann sich der Anwalt an den Mandanten wenden. Dass der Anwalt den Rückgriff auf den Mandanten als ultima ratio ansieht, sollte allerdings selbstverständlich sein. Der Anwalt sollte also zunächst versuchen, Einfluss auf ein gutes Verhältnis zur RSV zu nehmen.


Mittwoch, 15. Januar 2014
Rechtsschutzversicherung und Anwalt (2)

Wird eine Rechtsschutzversicherung eingeschaltet, so müssen sich sowohl der Kunde (Mandant) als auch die RSV darüber klar sein, wer hier mit wem aufgrund Vertrags zusammenarbeitet.
Der Anwalt wird jedenfalls in aller Regel nicht Vertragspartner der RSV.
Bittet der Mandant den Anwalt darum, die RSV zu kontaktieren, so ist das nicht Bestandteil der anwaltlichen Pflichten im Mandat. Es ist eine Gefälligkeit, die von vielen Anwälten erbracht wird.
Die RSV hat gegenüber dem Anwalt auch keinerlei Ansprüche, auch keinen Auskunftsanspruch. Dafür gibt es keine vertragliche Grundlage. Der Anwalt hat den Mandanten zu informieren, die RSV kann sich ggf. vom Versicherten dann die gewünschten Informationen holen. Oder der Mandant bittet den Anwalt, diese Informationen der RSV zu übermitteln, auch wenn selbst das nicht zur Mandatsausübung gehört, sondern eine Gefälligkeit darstellt, wenn der Anwalt diese erfüllt.


Mittwoch, 15. Januar 2014
Rechtsschutzversicherung und Anwalt (1)

Die Rechtsschutzversicherung (RSV) soll verhindern, dass der Versicherte durch Rechtsstreitigkeiten wirtschaftlichen Schaden erleidet oder erst gar nicht seinen verfassungsrechtlich zugesagten Anspruch auf die Beschreitung eines geeigneten Rechtswegs wahrnimmt. Hin und wieder erlebt man allerdings, dass bereits bei der ersten oder zweiten Inanspruchnahme der Versicherte darauf aufmerksam gemacht wird, dass die RSV das Versicherungsverhältnis aufkündigen könne, wenn sich das häufiger wiederholen sollte. Damit verfehlt die RSV ihren Zweck und der Kunde sollte hieraus seine Konsequenzen ziehen.


Dienstag, 31. Dezember 2013
Türkei: Neuordnung des Hohen Richter- und Staatsanwälterates?

Nach den Querelen zwischen Regierung und dem Hohen Richter- und Staatsanwälterat, aus dem öffentliche Kritik wegen Eingriffen in das Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaften und Polizei als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft gekommen war, soll ein Reformvorhaben wieder aktiviert werden, das den Status von Richtern und Staatsanwälten voneinander trennen soll. Bislang hatten Staatsanwälte eine weitgehend ähnliche Unabhängigkeit wie Richter genossen. Nun soll die Institution in einen Richterrat und einen Staatsanwälterat gespalten werden. Auch wenn dies der Praxis in vielen anderen Ländern entsprechen mag, hatte sich die starke Unabhängigkeit der türkischen Staatsanwaltschaften im Sinne eines funktionstüchtigen Rechtsstaates bislang durchaus bewährt.


Sonntag, 29. Dezember 2013
Türkei zeichnet das 16. Zusatzprotokoll zur EMRK

Das Anfang Oktober verabschiedete 16. Zusatzprotokoll ermöglicht es nationalen obersten Gerichten, Gutachten des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs einzuholen. Dieses Vorlageverfahren kann eingeleitet werden, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass die richtige Auslegung von Normen der EMRK entscheidungserheblich für einen konkreten anhängigen Fall sind. Die Türkei ist der neunte Staat, der das Protokoll unterzeichnet hat. Ratifikationen liegen aktuell noch nicht vor. Zum Inkrafttreten benötigt das Protokoll zehn Ratifikationen. Deutschland hat noch nicht unterzeichnet.


Dienstag, 17. Dezember 2013
Schweiz durch EGMR verurteilt: "Leugnen" des Armeniergenozids darf nicht bestraft werden

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht in der Schweizer Praxis, öffentliche Äußerungen zu bestrafen, in denen der Genozid an den Armeniern 1915 "geleugnet" wird, einen Verstoß gegen Art. 10 EMRK. Im Jahre 1915 war ein Großteil der armenischen Bevölkerung in Ostanatolien unter unmenschlichen Bedingungen durch die osmanische Armee in den Irak deportiert worden. Den Armeniern war Kollaboration mit dem russischen Feind vorgeworfen worden. Bei der Deportation fanden Hunderttausende von Armeniern und Tausende von osmanischen Soldaten den Tod. Mit seinem Urteil setzt der EGMR ein wichtiges Signal zugunsten einer restriktionsfreien Diskussion über ungeklärte Fragen. Das Urteil erfasst seinem Wesen nach auch umgekehrt die Bestrafung der Behauptung des Genozids (Türkei). Der Genozid wurde erst nach dem Ende des 2. Weltkrieges durch die Genozidkonvention förmlich geächtet.


Freitag, 13. Dezember 2013
Türkei: Laizismus-Urteil des Verfassungsgerichts

Das Urteil ist bereits etwas mehr als ein Jahr alt und im April 2013 in Kraft getreten. Im Streit um die Bildungsreform hat die CHP mit ihrem Normenkontrollverfahren keinen Erfolg. Es ging unter anderem um den optionalen islamischen Religionsunterricht, dessen Einführung die CHP für einen Verstoß gegen das Laizismusprinzip hält. Das Verfassungsgericht entschied sich für einen flexiblen Laizismus-Begriff. Die Einführung des optionalen Religionsunterrichts trage einem durch die Religionsfreiheit und insbesondere auch die EMRK geschützten Grundbedürfnis der Menschen Rechnung. Das Verfassungsgericht stellt damit - um in der deutschen Verfassungsrechtssprache zu formulieren - die praktische Konkordanz zwischen dem Verfassungsgrundsatz des Laizismus und der Religionsfreiheit des Einzelnen her.


Donnerstag, 12. Dezember 2013
Türkei: Wichtiges Urteil zur Anerkennung deutscher Urteile in der Türkei

Der 18. Zivilsenat des Kassationshofs hat bereits am 17.1.2013 ein wichtiges Urteil im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Entscheidungen erlassen. Dem Urteil zu folge gilt:
1. Auch Ausländer können in der Türkei ausländische Urteile anerkennen lassen (das war früher hin und wieder durch türkische Gerichte verweigert worden)
2. Die Anwendung deutschen statt türkischen Rechts schadet der Anerkennungsfähigkeit nicht, so lange das Ergebnis nicht gegen den türkischen ordre public verstößt
3. Die strengen Zuständigkeitsregeln in Vormundschaftssachen stehen einem Beschluss durch ein deutsches Gericht nicht entgegen. "Man kann den Parteien nicht zumuten, einen 1934 geborenen Menschen in die Türkei zu schaffen, damit ein türkisches Gericht alle für die Übertragung der Vormundschaft erforderlichen Umstände prüfen kann" ...


Dienstag, 10. Dezember 2013
Schweiz: Evaluation der Justizreform

Der Schweizer Bundesrat hat seine Evaluation der Schweizer Justizreform vorgelegt. Das Ergebnis ist nicht überragend (Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden) - aber immerhin ist die "Reform der Bundesrechtspflege großenteils gelungen".


Freitag, 6. Dezember 2013
Türkisches Verfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit völkerrechtlicher Verträge

Die türkische Verfassung entzieht völkerrechtliche Verträge der Überprüfung durch das Verfassungsgerichts. Im Zusammenhang mit dem Projekt für das Atomkraftwerk Akkuyu war mit Russland ein völkerrechtlicher Vertrag geschlossen worden. Die Fraktion der CHP war gegen das Zustimmungsgesetz vorgegangen. Das Verfassungsgericht differenziert nun, dass zwar nicht gegen den Vertrag selbst, jedoch gegen das Zustimmungsgesetz vorgegangen werden kann - naturgemäß kann es jedoch nur Formfehler überprüfen, da das Zustimmungsgesetz über keinen eigenen, kontrollfähigen materiellen Inhalt verfügt.


Freitag, 6. Dezember 2013
Türkisches Verfassungsgericht: Ein Jahr Verfassungsbeschwerde

Die Statistik des türkischen Verfassungsgerichts weist 8486 formgerecht eingereichte Verfassungsbeschwerden im ersten Jahr auf. In 481 Fällen haben die Beschwerdeführer den Rechtsweg nicht beschritten, die anderen Fälle verteilen sich ungefähr gleichmäßig auf Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Was den Erfolg der Verfassungsbeschwerden angeht, so zeichnet sich bereits eine ähnliche Situation wie in Deutschland ab, nämlich dass die Erfolgsquote kaum in den Prozentbereich gelangt. Bislang sind 6 Verfassungsbeschwerden erfolgreich gewesen, ca. 2500 Beschwerden sind bereits gescheitert. Die zuletzt erfolgreich gewesenen Verfassungsbeschwerden (Ergenekon) sind noch nicht in der Statistik enthalten.


Freitag, 6. Dezember 2013
Türkisches Verfassungsgericht: Untersuchungshaftdauer im Ergenekonverfahren

Das türkische Verfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, in denen Untersuchungsgefangene - darunter der im Jahre 2011 ins Parlament gewählte CHP-Abgeordnete Balbay - zu lange U-Haftzeiten gerügt hatten. Das Verdikt des Verfassungsgerichts: 4,5 Jahre "offensichtlich unbegründete" Untersuchungshaft; Haftprüfungstermine schlampig durchgeführt; ...


Donnerstag, 5. Dezember 2013
Türkei: Weiteres Demokratisierungspaket im Parlament

Erdogan macht weiter ernst: mehr Demonstrationsfreiheit, Aufhebung des Sprachenverbots in der Parteipolitik uvam. Wir werden dazu berichten und veröffentlichen.


Sonntag, 1. Dezember 2013
Türkei: Neues Verbraucherschutzgesetz in Kraft

Mit etwas Verzögerung ist das neue Verbraucherschutzgesetz (Gesetz Nr. 6502 v. 7.11.2013) am 28.11.2013 in Kraft getreten. Es bringt erhebliche Änderungen mit sich. Neu ist z.B. das Widerrufsrecht beim Wohnungskauf. Der Gesetzgeber reagiert damit auf eine sich etablierende Rechtsprechung, die im Hinblick auf gängige Verkaufsmethoden häufig Analogien zum Widerrufsrecht beim Haustürgeschäft gezogen hatte. Integriert wurden ferner die speziell den Verbraucher interessierenden Elemente aus dem AGB-Recht, die gegenüber dem im OGB vorhandenen AGB-Recht einen verschärften Schutz beinhalten. Das Gesetz versteht sich als weitere Maßnahme zur Umsetzung von EU-Recht dar.


Freitag, 22. November 2013
EU-Türkei: AKP verlässt die EPP und geht zur AECR

Milliyet berichtet über eine Twitter-Diskussion zwischen Chef-Verhandler Egemen Bagis und dem schwedischen Außenminister Carl Bildt. Bildt hatte den Wechsel der AKP von der EPP (European People's Party) zur AECR (Alliance of European Conservatives and Reformists) kritisiert. Als Begründung hatte Parteichef und Ministerpräsident Erdogan unter anderem angegeben, dass die EPP die AKP zu lange hingehalten und auf dem Beobachterstatus festgefroren habe. Der EPP, welcher vor allem Parteien mit christdemokratischem oder ähnlichem Profil angehören, gehören z.B. auch je eine Partei aus (Süd-)Zypern, Georgien und gleich drei aus Armenien an. Der AECR, die sich als konservativ und europakritisch sieht, gehören u.a. die Konservativen aus Großbritannien und die polnische Partei für Recht und Gerechtigkeit unter Kaczynski an, jedoch keine Partei aus Deutschland, Zypern oder Armenien.


Freitag, 22. November 2013
Aus unserer Kanzleiarbeit: Compliance in der Türkei

Compliance ist ein Thema, das auch zunehmend in der Türkei Relevanz entfaltet, dort aber bislang noch wenig praxisnah aufgearbeitet wurde. Für ein in Deutschland voraussichtlich im Frühjahr 2014 erscheinendes Handbuch zur Compliance haben wir gemeinsam mit einem Wissenschaftler an der Gazi-Universität Ankara einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema erstellt.


Freitag, 22. November 2013
Deutschland: BGH zum Vorkaufsrecht des Mieters im ungeteilten Mietshaus

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass das Vorkaufsrecht des Mieters gemäß § 577 Abs. 1 BGB grundsätzlich nicht entsteht, wenn ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück verkauft wird und erst die Erwerber durch Teilungsvereinbarung gemäß § 3 WEG Wohnungseigentum begründen. Das gilt in der Regel auch dann, wenn die Erwerber beabsichtigen, die neu geschaffenen Einheiten jeweils selbst zu nutzen (sogenanntes Erwerbermodell) (Presseerklärung des BGH)


Dienstag, 5. November 2013
Türkei: Gewerblicher Rechtsschutz

Seit einiger Zeit veranstaltet das türkische Patentamt eine Reihe von Seminaren zu patent- und markenrechtlichen Themen. Die Veranstaltungen sind kostenlos. Das Rechtsgebiet gehört zu den zentralen rechtspolitischen Themen. Die türkischen Patentgerichte, erst 2004 gegründet, zeichnen sich dank solcher Fortbildungsbemühungen durch stetig steigende Qualität aus. Das nächste Seminar findet am 7.11.2013 in Konya statt. In Konya gibt es derzeit noch kein Patentgericht, das wird aber seit einiger Zeit von der regionalen Industrie gefordert.


Mittwoch, 30. Oktober 2013
Deutschland: Grunderwerbsteuer trotz Aufhebung des Kaufvertrages

Der Anfall von Grunderwerbsteuer gehört zu den sensibelsten Themen des Immobilienrechts. Das zeigt sich etwa bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, der Umwandlung von Gesellschaften mit Grundbesitz, der Anteilsübertragung bei Gesellschaften mit Grundbesitz und hier auch bei der Aufhebung des Kaufvertrages, wenn das Ziel nicht einfach die Rückabwicklung zwischen Verkäufer und Käufer ist ...


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